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Home / News&Stories / Verpackungsrecht für Onlinehändler: Diese Pflichten gelten
Verpackungsgesetz und PPWR

Verpackungsrecht für Onlinehändler: Diese Pflichten gelten

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Donnerstag, 13. November 2025
Donnerstag, 13. November 2025
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Sie verkaufen Produkte online? Dann kommen Sie am Verpackungsrecht nicht vorbei. Bereits nach dem bisherigen Verpackungsrecht gelten unter anderem Registrierungs- und Meldepflichten. Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar. Gleichzeitig ersetzt in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das bisherige Verpackungsgesetz. Sascha Pömmerl, stellvertretender Teamleiter der exali-Kundenberatung, verrät, wie Sie Ihr Business auf die neuen Vorgaben vorbereiten.

Artikelübersicht

Diese Pflichten gelten bereits heute

Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung?

So bereiten Sie Ihr Business auf die neuen Vorgaben vor

Verstöße gegen das Verpackungsrecht: Diese Folgen drohen

Risiken aus dem Verpackungsrecht absichern

Die PPWR entwickelt das Verpackungsrecht weiter

Diese Pflichten gelten bereits heute

Wenn Sie als Onlinehändler Produkte in Verpackungen vertreiben oder versenden, müssen Sie sich mit den verpackungsrechtlichen Pflichten auseinandersetzen. Welche Vorgaben Sie konkret erfüllen müssen, hängt dabei unter anderem von der Art der Verpackung und Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. Mit der PPWR und dem VerpackDG ändert sich teilweise, wer für eine Verpackung verantwortlich ist und damit die entsprechenden Pflichten erfüllen muss. Das kann beispielsweise bei Eigenmarken und bestimmten Importkonstellationen relevant werden.

Pflicht

Das bedeutet für Onlinehändler

Registrierung

Eintrag im Verpackungsregister LUCID

Systembeteiligung

Beteiligung an einem dualen System

Datenmeldung

Meldung der Verpackungsmengen

Vollständigkeitserklärung

Ab bestimmten Mengenschwellen, in Einzelfällen auch auf Verlangen

Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Bevor Sie das erste Paket verschicken, müssen Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das gilt unabhängig davon, welche Verpackungen Sie für den Versand verwenden.

Verpackungen an einem dualen System beteiligen

Mit der Registrierung allein ist es nicht getan. Für Ihre Versandverpackungen müssen Sie sich außerdem an einem dualen System beteiligen. Mit der PPWR gilt das auch, wenn Sie Ihre Produkte an Unternehmen versenden. Das duale System organisiert das Sammeln, Sortieren und Recycling der Verpackungsabfälle. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach Materialart und Menge der eingesetzten Verpackungen.

Verpackungsmengen melden

Ihre Verpackungsmengen melden Sie sowohl Ihrem dualen System als auch dem Verpackungsregister LUCID. Die Angaben müssen dabei übereinstimmen. Dazu gehören:

  • Ihre Registrierungsnummer,
  • Art und Masse der verwendeten Verpackungen,
  • das beteiligte duale System sowie
  • der Zeitraum der Systembeteiligung.

Vollständigkeitserklärung

Unternehmen, die größere Mengen an Verpackungen in Verkehr bringen, müssen zusätzlich jährlich bis zum 15. Mai eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Darin weisen sie die im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach. Die meisten kleineren Onlinehändler müssen sich um diesen Punkt keine Sorgen machen.

 

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Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung?

Die wichtigste Nachricht vorweg: Sie müssen Ihre Verpackungen nicht ab dem 12. August 2026 komplett umstellen. Die neuen Vorgaben gelten schrittweise.

Zeitpunkt

Das gilt

Bis 11. August 2026

Es gelten die bisherigen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz, etwa Registrierung bei LUCID, Systembeteiligung und Datenmeldungen.

Ab 12. August 2026

Die PPWR gilt unmittelbar. In Deutschland ersetzt das VerpackDG das bisherige Verpackungsgesetz. Die bekannten Registrierungs-, Systembeteiligungs- und Meldepflichten bleiben bestehen. Je nach Verpackung und Rolle in der Lieferkette können sich Zuständigkeiten ändern.

Ab 2030 und in den Folgejahren

Weitere Anforderungen, etwa an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Verpackungsdesign, werden schrittweise anwendbar.

Einheitliche Regeln für den europäischen Onlinehandel

Die PPWR schafft einen einheitlicheren Rechtsrahmen für Verpackungen im europäischen Onlinehandel. Verkaufen Sie Ihre Produkte auch in andere EU-Länder oder planen Sie das künftig? Dann profitieren Sie von der erhöhten Planungssicherheit. Bislang führten unterschiedliche nationale Regelungen häufig zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand.

Für Sie bedeutet das vor allem: Prüfen Sie, in welchen EU-Ländern Sie Verpackungen in Verkehr bringen. Informieren Sie sich dort über die Registrierung und die Pflichten aus der erweiterten Herstellerverantwortung, kurz EPR. Zwar wird der Rechtsrahmen vereinheitlicht, die nationalen Registrierungs- und Meldesysteme bleiben jedoch bestehen. Verkaufen Sie über einen Online-Marktplatz, müssen Sie Ihre verpackungsrechtlichen Nachweise erbringen.

Weitere Anforderungen folgen schrittweise

Wenn Sie Versandkartons, Füllmaterial oder Produktverpackungen nachbestellen, sollten Sie vor allem diese kommenden Anforderungen im Blick behalten:

  • Verpackungen müssen besser recycelbar sein.
  • Für Kunststoffverpackungen gelten Mindestanteile an recyceltem Material (Rezyklat).
  • Bei Versandverpackungen im Onlinehandel darf der Leerraum künftig höchstens 50 Prozent betragen.
  • Einwegverpackungen sollen in bestimmten Bereichen reduziert und nachhaltigere Lösungen gefördert werden.

Einheitliche Kennzeichnung für Verbraucher

Viele Onlinehändler setzen auf individuell produzierte und gestaltete Verpackungen, um ihre Marke sichtbar zu machen. Damit das weiterhin möglich ist, sollten Sie die neuen Kennzeichnungsvorgaben im Blick behalten.

Künftig gelten EU-weit einheitliche Kennzeichnungsvorgaben für Verpackungen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch auf einen Blick erkennen können, aus welchen Materialien eine Verpackung besteht und wie sie richtig entsorgt wird.

Unser Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Verpackungslieferanten darüber, welche Materialien sie einsetzen und ob diese langfristig die Anforderungen der PPWR erfüllen. So vermeiden Sie später unnötigen Umstellungsaufwand.

So bereiten Sie Ihr Business auf die neuen Vorgaben vor

Die Anforderungen der PPWR können anfangs etwas überwältigend wirken. Doch auf vieles können Sie sich vorbereiten und notwendige Anpassungen frühzeitig erkennen.

1. Behalten Sie Ihre bestehenden Pflichten im Blick

Prüfen Sie, ob Ihre Registrierung bei LUCID, die Systembeteiligung und Ihre Datenmeldungen auf dem aktuellen Stand sind.

2. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Verpackungen

Wenn Sie Ihre Verpackungen kennen, können Sie notwendige Anpassungen frühzeitig einplanen. Prüfen Sie deshalb, welche Materialien Sie aktuell einsetzen.

3. Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihren Partnern ab

Arbeiten Sie mit Verpackungslieferanten, Fulfillment-Dienstleistern oder anderen Partnern zusammen? Dann suchen Sie das Gespräch. Viele Informationen zur Recyclingfähigkeit oder zu möglichen Recycleatanteilen erhalten Sie direkt dort.

4. Nutzen Sie die nächste Verpackungsbestellung

Steht ohnehin die nächste Bestellung von Versandkartons, Füllmaterial oder Produktverpackungen an? Dann können Sie die kommenden Anforderungen direkt mitdenken. Prüfen Sie beispielsweise, ob Sie Verpackungen mit weniger Material gestalten oder Leerraum reduzieren können.

5. Bewahren Sie wichtige Unterlagen zentral auf

Legen Sie Nachweise zur Registrierung, Systembeteiligung sowie Angaben zu Materialien und Verpackungsmengen zentral ab. So haben Sie die Unterlagen bei einer Prüfung schnell zur Hand.

Verstöße gegen das Verpackungsrecht: Diese Folgen drohen

Ob eine fehlende Registrierung oder unvollständig gemeldete Verpackungsmengen: Im hektischen Arbeitsalltag sind Fehler schnell passiert. Je nach Verstoß drohen Bußgelder, Vertriebsverbote oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Bußgelder und Vertriebsverbote

Bereits einzelne Verstöße gegen Registrierungs-, Systembeteiligungs- oder Meldepflichten können teuer werden. Je nach Verstoß sind Bußgelder von bis zu 200.000 Euro möglich. Zusätzlich kann ein Vertriebsverbot greifen. Betroffene Produkte dürfen dann erst wieder verkauft werden, wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Abmahnungen durch den Wettbewerb

Gerade im Onlinehandel beobachten sich Wettbewerber häufig gegenseitig. Da das Verpackungsregister LUCID öffentlich einsehbar ist, lassen sich fehlende Registrierungen oder auffällige Angaben vergleichsweise leicht erkennen. Das kann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.

Tipp

Erhalten Sie eine Abmahnung, sollten Sie diese nicht vorschnell akzeptieren. Wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie in unserem Artikel Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?

Verstärkte Marktüberwachung in der EU

Mit der schrittweisen Anwendung der Verordnung wird auch die Marktüberwachung in der EU vereinheitlicht. Sobald die jeweiligen Anforderungen gelten, dürfen Sie Verpackungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, nicht mehr in Verkehr bringen.

Verantwortung entlang der Lieferkette

Viele Onlinehändler arbeiten mit Fulfillment-Dienstleistern, Logistikunternehmen oder externen Verpackungspartnern zusammen. Das entbindet Sie aber nicht von eigenen Pflichten. Mit der PPWR kann sich zudem ändern, wer für eine Verpackung verantwortlich ist, etwa bei Eigenmarken oder importierten Produkten. Je nach Ihrer Rolle können Sie außerdem für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung Ihrer Verpackungen verantwortlich sein. Stimmen Sie sich deshalb frühzeitig mit Ihren Geschäftspartnern ab und dokumentieren Sie wichtige Nachweise sorgfältig.

„Gerade bei neuen Vorgaben liegt das Risiko oft im Tagesgeschäft: Zuständigkeiten sind nicht klar geregelt oder wichtige Nachweise werden nicht sauber abgelegt. Onlinehändler sollten deshalb frühzeitig festlegen, wer Registrierung, Mengenmeldungen und Dokumentation im Blick behält. So wird das Verpackungsrecht Teil der laufenden Prozesse und nicht erst dann zum Thema, wenn etwas fehlt.“

Sascha Pömmerl, stellvertretender Teamleiter Kundenberatung bei exali

Risiken aus dem Verpackungsrecht absichern

Mit jedem verkauften Produkt wächst nicht nur Ihr Geschäft, sondern auch Ihre Verantwortung. Eine passende Absicherung hilft Ihnen dabei, rechtliche und finanzielle Risiken im Blick zu behalten. Im Ernstfall können Sie sich auf professionelle Unterstützung verlassen.

Die Webshop-Versicherung von exali bietet, je nach versichertem Sachverhalt, Versicherungsschutz bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb Ihres Onlineshops. Der Versicherer prüft, ob die gegen Sie erhobenen Ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes übernommen.

Die PPWR entwickelt das Verpackungsrecht weiter

 Für Onlinehändler bedeutet die PPWR nicht, dass ab sofort alles anders ist. Viele bekannte Pflichten bleiben bestehen. Gleichzeitig kommen schrittweise neue Anforderungen an Verpackungen und teilweise neue Verantwortlichkeiten hinzu.

Kurz gesagt: Verpackungsrecht wird für Onlinehändler stärker zu einem laufenden Compliance-Thema – und weniger zu einer Pflicht, die mit der einmaligen LUCID-Registrierung erledigt ist.

 

Sascha Pömmerl

Unser Experte: Sascha Pömmerl

Sascha Pömmerl ist seit 2022 als Experte für berufliche Haftungsrisiken bei der exali AG tätig. Er berät Freelancer, Selbstständige und Partner der exali AG zu individuellen Haftungsrisiken und passenden Versicherungslösungen. Mit seiner Expertise unterstützt er Unternehmen und Selbstständige dabei, eine passgenaue Absicherung zu finden und ist auch bei komplexen Fragestellungen ein versierter Ansprechpartner. Vor seiner Tätigkeit bei exali war Sascha Pömmerl mehrere Jahre im Vertrieb tätig, unter anderem als Verkaufsleiter und Schulungsleiter im Einzelhandel.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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